Durch die Modernisierung von Fenstern und

Fassaden können Sie Steuern sparen !

 

Wer in seine Immobilie durch den Einbau neuer Fenster und Türen investiert, für den lohnt sich das in mehrerlei Hinsicht.

 

Moderne Fenster bringen im Vergleich zu alten Verbundfenstern oder unbeschichteten Isolier­glasfenstern aus der Produktion vor 1995 eine Energieeinsparung von bis zu 50 %. Neue Fenster sind somit sehr energieeffizient und umweltfreundlich. Sie senken den CO2-Ausstoß. Das Be­sondere daran ist jedoch:

 

Vom Finanzamt gibt es dazu noch einen Extra-Bonus !

 

Denn durch den Einbau neuer, moderner Fenster können Modernisierer pro Jahr etliche Euro an Steuern für die Handwerkerleistung zurück erhalten. Denn der Preis der Handwerkerrechnung beim Fensteraustausch setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen: Die Kosten für die Baustelleneinrichtung, die Kosten für die Demontage und Entsorgung der Altfenster sowie die Kosten der Montage der neuen Fenster und die jeweils gesetzliche Umsatzsteuer.

 

Beispiel:

Beträgt in einem Fall z. B. die Handwerkerleistung 5.000,00 €, so sind bis zu 20 % davon gemäß § 35 a des Einkommenssteuergesetzes (EStG) als Steuerbonus vom Finanzamt zurück zu erhalten. Das sind in Bezug auf die investierten 5.000,00 € für Ihr Portemonnaie 1.000,00 €. Wichtig ist in diesem Zusammenhang allerdings zu erwähnen, dass steuerlich bei der Finanzverwaltung absetzbar nur der Arbeitslohn und die Fahrtkosten der Handwerkerrechnung sind, nicht aber die Kosten für das Arbeitsmaterial sowie die Fenster und die Türen selbst. Auch muss erwähnt werden, dass die Höchstförderung je Bauvorhaben auf 1.200 EUR im Jahr begrenzt ist.

 

Nicht jede Rechnung ist bei der Finanzverwaltung steuerlich absetzbar!!

 

Der Investor muss deshalb darauf achten, dass die Handwerkerrechnung bestimmte Bedingungen erfüllt. So muss der Handwerker den Lohnkostenanteil, für den der Steuervorteil gewährt wird, in seiner Rechnung, also die Montagekosten, getrennt auf der Rechnung ausweisen. Wird beispielsweise lediglich ein Festpreis vereinbart, der zwangsläufig auch die Materialkosten enthält, so erfüllt das nicht die Anforderungen gemäß § 35 a EStG. Die Konsequenz wäre, dass das Finanzamt die steuermindernde Geltendmachung ablehnen wird.

 

Eine weitere Voraussetzung muss erfüllt sein. Nämlich die Finanzverwaltung zahlt auch nur, wenn der Investor die Handwerkerrechnung nicht in bar, sondern per Banküberweisung ausgleicht. Der Fiskus verlangt in der Regel neben der Vorlage der Rechnung auch die Vorlage des Überweisungsbeleges. Der Kunde kann sich nicht darauf berufen, die Belege vernichtet zu haben, denn er muss seit ein paar Jahren Handwerkerrechnungen und Belege mindestens 2 Jahre aufbewahren.

 

Die Modernisierung von Fenstern und Türen lohnt sich steuerlich auch deshalb, weil der Ausbau der alten Fenster und die Montage der neuen Bauelemente sehr arbeitsintensiv sind. Die Hand­werkerrechnung kann daher bei einem fachlich ordnungsgemäß ausgeführten Fensteraustausch mit entsprechender Qualitätsgarantie einen nicht unerheblichen Lohnkostenanteil enthalten.

 

Wichtig ist abschließend noch anzumerken, dass der Fiskus nur die Modernisierung bestehender Gebäude und nicht die Modernisierung neuer Gebäude, die ohnehin den gesetzlichen Vorgaben zur Energieeinsparung und Umweltschonung unterliegen, fördert.

 

Die Modernisierung von Fenstern und Türen macht unter dem Steuerspareffekt Sinn, aber nicht nur unter diesem Aspekt, denn Sie verschwenden mit veralteten Fenstern und Türen, die vor 1995 gebaut wurden, unnötig viel Heizenergie. Durch die Modernisierung schaffen Sie eine dauerhafte Energieeinsparung, eine Steigerung Ihres eigenen Wohnwertes und Komforts und kassieren noch am Ende des Jahres bei Ihrer Steuererklärung. Ganz nebenbei steigern Sie auch noch den Wert Ihrer Immobilie. Wenn Sie weitere Fragen zu dem Thema haben, sprechen Sie uns an.

Wir geben Ihnen gerne weitere Informationen und Auskünfte in Bezug auf den Einbau neuer, moderner Bauelemente.